Beim ersten Treffen werde ich die Grundzüge der gemeinsamen Arbeit und die wesentlichen Prinzipien einer Mediation ausführlich erläutern:
- Freiwilligkeit: alle Beteiligten haben sich aus freien Stücken dazu entschlossen, ihren Konflikt mithilfe einer Mediation zu lösen. Dies ist erforderlich, weil die aktive Teilnahme an den Gesprächen wesentlich für den Erfolg ist.
- Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators: meine eigenen Vorstellungen und Werthaltungen spielen während der Gespräche keine Rolle. Ich werde alle Beteiligten gleichermaßen darin unterstützen, ihre individuellen Anliegen umfassend darlegen zu können und eine Lösung zu finden, die ihre eigenen Interessen berücksichtigt.
- Offenheit: Alle den Konflikt betreffenden Umstände, Wünsche und Motive sollen zur Sprache kommen. Ich sorge für eine Atmosphäre, in der auch ansonsten ungern geäußerte Beweggründe und Gefühle offen ausgesprochen werden können. Dies ist notwendig, um gute Lösungen zu finden und ihre Nachhaltigkeit sicherzustellen. Um das zu ermöglichen garantiere ich
- Absolute Vertraulichkeit: Die Identität der Beteiligten sowie sämtliche Inhalte der Gespräche werden absolut vertraulich behandelt, nichts davon wird nach außen dringen. Ich bin vom Gesetz (ZivMediatG) zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, selbst ein Gericht darf mich nicht zu den Inhalten einer Mediation befragen.
Wenn wir uns gemeinsam auf diese Grundsätze geeinigt haben, beginnt die eigentliche Mediation damit, dass alle Beteiligten zunächst Gelegenheit erhalten, ihre jeweiligen Standpunkte und Wünsche ausführlich und unbeeinflusst vom Gegenüber darzustellen. Im Zuge dessen wird eine Aufstellung der Themen erarbeitet, für die in der Mediation eine Lösung gefunden werden soll.
Auf dieser Basis erforschen wir in der nächsten Phase die Hintergründe, Motive und Interessen, die den jeweiligen aktuellen Sichtweisen zugrunde liegen. Ich werde dabei gegebenenfalls als „Übersetzer“ fungieren und damit unterstützen, dass die Beweggründe auch vom Gegenüber anerkannt und akzeptiert werden können.
Auf der Grundlage des so geschaffenen wechselseitigen Verständnisses werden nunmehr Lösungsansätze ermöglicht, die zuvor undenkbar erschienen sind. Die von den Beteiligten definierten konkreten Maßnahmen werden schließlich in einer verbindlichen Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten.
Wenn ein Konflikt bereits hoch eskaliert ist, sind die Beteiligten möglicherweise zu Beginn des Prozesses noch nicht bereit, persönlich zu einer Mediation zusammenzutreffen. In solchen Fällen werden zunächst getrennte Einzelsitzungen mit jeder Partei durchgeführt („Shuttle-Mediation“).