Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Auseinandersetzungen zu regeln. Hier stelle ich kurz die Unterschiede der geläufigsten Methoden zum Mediationsverfahren dar.

  • Gerichtsverfahren: Dies ist die bei uns am häufigsten gewählte Möglichkeit. In manchen Fällen mag dies unumgänglich sein, ich sehe aber folgende Nachteile gegenüber einer Mediation:
    • Ein Prozess kann sehr lange dauern und verursacht hohe Kosten, auch für die Rechtsanwälte.
    • Gerichtsverfahren sind öffentlich, viele Personen erhalten daher Kenntnis aller persönlichen Umstände und Details des Konflikts, während eine Mediation streng vertraulich ist.
    • Das Gericht kann nur nach dem Buchstaben des Gesetzes urteilen. Ob dies auch von allen Beteiligten als „gerecht“ empfunden wird, ist nicht sichergestellt.
    • Im Verfahren werden ausschließlich Umstände berücksichtigt, die in der Vergangenheit liegen. Die Auswirkungen eines Urteils auf die zukünftige Beziehung der Beteiligten spielen keine Rolle.
    • Am Ende gibt es normalerweise einen Gewinner und einen Verlierer.
    • Im Gegensatz dazu messen wir in einer Mediation der zukünftigen Beziehung der Streitparteien eine hohe Bedeutung bei und achten darauf, dass die Lösungen von allen Beteiligten als gerecht und als Gewinn empfunden werden können.
  • Schlichtung: Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein Schlichter kraft seines Amtes eine bestimmte Lösung festlegt, während bei einer Mediation die Vereinbarungen von den Beteiligten selbst erarbeitet werden. Daher entspricht die Lösung im Regelfall besser den jeweiligen persönlichen Vorstellungen und Werthaltungen.
  • Paartherapie (bei Beziehungskonflikten): Diese ist in manchen Fällen durchaus sinnvoll, wenn etwa tiefliegende persönliche Eigenschaften dauerhaft verändert werden sollen, da sie sonst immer wieder zu Konflikten führen. Wenn es jedoch um eine konkrete Auseinandersetzung oder einander widersprechende Auffassungen zu bestimmten Themen geht, führt eine Mediation im Regelfall wesentlich rascher zum Ziel. Auch die Frage „Weiterführung der Beziehung oder Trennung“ sowie die Modalitäten einer allfälligen Scheidung können im Rahmen einer Mediation gut behandelt werden, ohne eine langwierige und teure Therapie in Anspruch zu nehmen.

Abschließend noch einige Worte zu den Alternativen, falls gar keine Lösung des Konflikts gesucht wird:

  • Weiter streiten: Die Ansicht „wir streiten schon so lange, ich hab mich schon daran gewöhnt“ führt leider dazu, dass auch das Leiden durch die ständigen Unstimmigkeiten prolongiert wird und die Lebensfreude dauerhaft beeinträchtigt bleibt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass mit zunehmender Dauer der Konflikt noch weiter eskaliert.
  • Flucht: Eine(r) der Beteiligten hält es nicht länger aus und führt einseitig eine endgültige Trennung herbei (Scheidung, Wechsel des Wohnorts oder des Arbeitsplatzes). Zurück bleiben dabei neben vielen ungelösten Fragen auch herbe Enttäuschungen sowie Gefühle der Schuld und des Versagens.
  • Resignation, Unterwerfung: Eine(r) der Beteiligten gibt nach und fügt sich dem Willen des Gegenübers. Dies kann bestenfalls vorübergehend für trügerische Ruhe sorgen, da ein solches Nachgeben niemals vergessen wird und sich die empfundene Ungleichheit bei nächster Gelegenheit in neuen Vorwürfen entlädt.