Konflikte mit Menschen die uns sehr nahestehen und die wichtig für uns sind beeinträchtigen die Lebenszufriedenheit in beträchtlichem Ausmaß. Gerade die emotionale Verbundenheit führt dazu, dass das wechselseitige Unverständnis bei Auseinandersetzungen oder in Krisensituationen als besonders schmerzhaft erlebt wird. Vorwürfe von Menschen, für die wir Liebe oder Zuneigung empfinden (bzw. empfunden haben), wiegen besonders schwer. Oft sind wir hin- und hergerissen zwischen dem Wunsch, dem Gegenüber nicht weh zu tun, und andererseits gut für uns selbst zu sorgen indem wir unsere eigenen Anliegen berücksichtigt sehen wollen. Die Mediation kann ein geeigneter Weg sein, beiden Zielen gerecht zu werden und damit eine nachhaltige Versöhnung zu ermöglichen – oder eine Trennung so zu gestalten, dass keine schmerzenden Wunden zurückbleiben.

Hier einige Beispiele von Konstellationen, in denen eine Mediation hilfreich sein kann:

  • Ehepaare und andere Formen von Lebenspartnerschaften:
    • Beide wollen die Partnerschaft weiterführen, aber bestimmte Themen belasten die Beziehung dauerhaft und müssen geklärt werden
    • Für eine(n) Partner(in) ist die Situation unerträglich geworden, während die/der andere kein so großes Problem sieht
    • Angesichts unterschiedlicher Einstellungen zu grundlegenden Lebensfragen oder nach Handlungen, die als Vertrauensbruch erlebt werden, sind beide unsicher, ob eine Weiterführung der Beziehung sinnvoll ist oder ob die Differenzen auf Dauer unvereinbar sind
    • Beiden erscheint eine Trennung (Ehescheidung) unausweichlich, aber die Modalitäten und Folgen müssen geklärt werden (Obsorge für Kinder, Wohnsituation, Vermögensaufteilung, Unterhalt, …) Anmerkung: Die abschließende Mediationsvereinbarung kann auf Wunsch (etwa bei einer beabsichtigten einvernehmlichen Ehescheidung) von einem Juristen zu einem vor Gericht verwendbaren Vergleich ausformuliert werden, was eine erhebliche Kostenersparnis gegenüber der Beratung durch Anwälte oder einem strittigen Gerichtsverfahren darstellt.
  • Konflikte unter Geschwistern oder zwischen den Generationen:
    • Familiäre Nähe wird gewünscht, aber bestimmte Aspekte der Lebensführung des / der Verwandten führen immer wieder zu Streitigkeiten
    • Auseinandersetzungen zwischen Familienangehörigen und eigenen Beziehungspartner(inne)n
    • Konflikte hinsichtlich der notwendigen Pflege von Familienangehörigen bzw. der Betreuung von Familienbesitz
    • Streitigkeiten anlässlich einer Erbschaft oder der Fortführung eines Familienbetriebes
  • Freundschaften, Wohngemeinschaften: Auch ohne zugrundeliegende Liebesbeziehung können alle oben genannten Umstände das enge freundschaftliche Zusammenleben außerordentlich belasten. Das Spektrum ist hierbei breit gefächert:
    • Bestimmte Einstellungen oder wiederkehrende Handlungen werden als störend empfunden: Ordnung in der gemeinsamen Küche, Arbeiten im Haushalt, Befüllung des Kühlschranks, Beeinträchtigungen durch Musik oder Besucher, …
    • Konflikte zwischen Freund(inn)en oder Mitbewohner(inne)n und Beziehungspartner(inne)n
    • Haltungen zu grundsätzlichen Lebensfragen scheinen unvereinbar (geworden) zu sein oder bestimmte Handlungen führten zu nachhaltigem Vertrauensverlust, so dass auch eine vielleicht langjährige innige Freundschaft aufgelöst werden soll

 

Um eine Ausgewogenheit hinsichtlich allfälliger geschlechtsspezifischer Sichtweisen zu gewährleisten, werden Partnerschaftsmediationen üblicherweise auch von einem gemischtgeschlechtlichen Mediator(innen)paar durchgeführt. Ich arbeite diesbezüglich mit einer Reihe von erfahrenen Kolleginnen zusammen.